Schulordnung der Elsenztalschule Bammental

1.     Jede Schülerin und jeder Schüler findet sich rechtzeitig, jedoch nicht früher als 10 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn im Schulgebäude ein. Bei Verspätung entschuldigt sich die Schülerin oder der Schüler bei der unterrichtenden Lehrkraft. Die Fahrschüler dürfen sich im Bereich der Gartenmöbelausstellung aufhalten.

2.     Nach der letzten Schulstunde verlassen alle Schüler das Schulgebäude. Fahrschüler können sich im Bereich der Gartenmöbelausstellung aufhalten.

3.     Beim Läuten zu Beginn der Unterrichtsstunde begeben sich die SchülerInnen an ihre Plätze und bereiten sich auf den Unterricht vor. Ein Aufenthalt in den Gängen, im Treppenhaus und im Eingangsbereich ist dann nicht mehr gestattet.

4.     Die Fachräume dürfen nur zusammen mit einer Lehrkraft betreten werden.

5.     Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht da, so verständigt der KlassensprecherIn, sein StellvertreterIn oder ein anderer SchülerIn das Rektorat, das Sekretariat oder in der Grundschule eine LehrerIn der Nachbarklasse.

6.     Während der Unterrichtszeit darf eine SchülerIn den Schulbereich nur mit Erlaubnis einer LehrerIn verlassen. Er erhält von dem Lehrer, der ihn entlassen hat einen Entlasszettel. Diesen muss er von den Erziehungsberechtigten unterschrieben am nächsten Tag bei der Klassenlehrerin, beim Klassenlehrer abgeben.

7.     Zu Beginn der großen Pause begeben sich die SchülerInnen umgehend auf den Pausenhof, wobei der/ die LehrerIn als letzte(r) das Klassenzimmer verlässt. Spiele, die andere gefährden und Radfahren während der Unterrichtszeit und in den Pausen sind wegen Unfallgefahr nicht erlaubt. Schneeballwerfen ist im Winter untersagt. Bei Regen- oder Schneefall nutzen die SchülerInnen die überdachten Bereiche. Den Haupt- und WerkrealschülerInnen steht zusätzlich der überdachte Eingangsbereich zur Verfügung.

8.       Das Schulgebäude, die Unterrichtsräume und der Pausenhof sind sauber zu halten. Achtet auf besondere Sauberkeit in den zugewiesenen Toiletten.

9.       Fährräder, motorisierte Zweiräder und Cityroller o. ä. sind auf den gekennzeichneten Bereichen abzustellen. Auf dem Zugangsweg zur Schule gilt die Straßenverkehrsordnung und Schritttempo.

10.   Rauchen, Alkohol und Drogen schaden der Gesundheit und sind deshalb allen untersagt.

11.   Nach gesetzlicher Regelung dürfen Handys im Schulgebäude mitgeführt werden. Jedoch müssen diese vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet werden und dürfen erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder angestellt werden.

12. Jegliche Art von elektronischen Geräten zum Abspielen von Musik seitens der SchülerInnen sind an der Elsenztalschule zu jeder Zeit verboten. Dies gilt auch für die Pausen.

13. Das Kauen von Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände zu jeder Zeit verboten.

14. Der Höflichkeit halber und um ungestört miteinander kommunizieren zu können, ist das Tragen von Mützen und Kappen im gesamten Schulgebäude untersagt.

15. Schals, Handschuhe und ähnliche Kleidungsgegenstände werden am Anfang des Schultages in einer entsprechenden Kiste im Klassenzimmer deponiert.

16. Alle Jacken müssen außerhalb des Klassenzimmers aufgehängt werden.

17. Geld und Wertgegenstände sollten aus den an der Garderobe hängenden Kleidungsstücken herausgenommen werden.

18. Die Meldung einer erkrankten SchülerIn erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten noch am selben Tag telefonisch in der Schule. Spätestens nach Ende der Fehlzeit muss eine schriftliche Mitteilung über die Dauer und Grund bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vorgelegt werden. Anträge auf Beurlaubung (Arzttermine, Bewerbungsgespräche o. ä.) sind möglichst eine Woche vorher an die KlassenlehrerIn zu richten.

19. Schulfremde Personen ohne direkten Bezug zur Schule haben ohne Anmeldung im Sekretariat keinen Zutritt zu den Unterrichtsbereichen.

20. Bei Gefahr halten sich die SchülerInnen an die Anweisungen der Lehrkräfte bzw. halten sich an die eingeübten Verhaltensweisen.

21. Plakate oder Zettel mit Hinweisen auf irgendwelche Veranstaltungen (Theateraufführungen, Kleintierschau, Zirkus usw.) dürfen nur dann in den Räumen der Schule angebracht werden, wenn die Schulleitung vorher zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn jemand in der Schule etwas verkaufen oder für etwas Werbung machen will.

22. Unser Schulgebäude, seine Einrichtungen und Lernmittel sind Eigentum der Gemeinde Bammental und sollen daher von jeder Schülerin und jedem Schüler schonend behandelt werden. Bei grobfahrlässigen und mutwilligen Beschädigungen von Mobiliar und Gebäude werden die Eltern zum Schadenersatz herangezogen.